Jedes Vorhaben zur Erdwärmenutzung durch Erdsonden muss der örtlich zuständigen Unteren Wasserbehörde einen Monat vor Beginn angezeigt werden.
Anlagen, die unter die Verordnung der VAwS (Verordnung wassergefährdende Stoffe) fallen, sind 6 Wochen vor Baubeginn anzuzeigen. Die zuständige Untere Wasserbehörde wird dann anhand der Bauart und des Standortes entscheiden, ob eine behördliche Erlaubnis (§ 8 WHG) erforderlich ist. Die nach dem Wasserrecht erforderlichen Anzeigen sowie die Anzeigefristen sind unter dem Button Wasserrecht zusammengefasst.
Für jede Bohrung ist mindestens 14 Tage vor Bohrbeginn die Anzeige für die Erfüllung des Lagerstättengesetzes und des Bergrechts (bei Bohrungen > 100 m) an das Landesamt für Geologie und Bergwesen zu richten.
Über die Online-Anzeige des Geothermieportals des Landes Sachsen-Anhalt wird die Anzeige von Bohrungen und Erdwärmeanlagen gleichzeitig sowohl im Landesamt für Geologie und Bergwesen, als auch bei den Unteren Wasserbehörden der Landkreise vorgenommen.
Nach Ausfüllen des Formulars erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit dem ausgefüllten Formular und je nach Art der Anzeige die Aufforderung, dieses unterschrieben mit den notwendigen Anlagen an die zuständige(n) Behörde(n) zu senden.
Die Bearbeitung des Vorganges (Erdwärmeanlagen und Bohrungen > 100 m) erfolgt erst nach Eingang des unterschriebenen Antrags und der entsprechenden Anlagen.
Für die Anzeige von Bohrungen bis 100 m fordert das LAGB keinen unterschriebenen Antrag. Sie erhalten in der Regel auch keine weitere Rückmeldung durch das LAGB.
Spätestens vier Wochen nach Abschluss der Arbeiten sind dem LAGB die Dokumentationen zu den Bohrungen/ Erdwärmesonden (Ausbau, Schichtenverzeichnisse, Angaben zum Grundwasser, Dokumentation zu durchgeführten Messungen) zu übergeben.