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Fördermöglichkeiten

Förderrichtlinie des MLU veröffentlicht im MBl. LSA Nr. 12/2012 vom 30. 3. 2012

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Unternehmen zur Förderung von Maßnahmen des Klimaschutzes und der erneuerbaren Energien RdErl. des MLU vom 24. 1. 2012 – 38-44800

(Für alle der genannten Fördertatbestände sind auch Kommunen antragsberechtigt)

Gefördert werden können

  • 2.3 Erkundungsbohrungen zur Nutzung der Tiefengeothermie,
  • 2.4 die Anwendung von Erdwärmesonden bis 400 Meter Tiefe in Verbindung mit effizienten Wärmepumpen zur Beheizung und gegebenenfalls Kühlung von Wohngebäuden.


Fragen zu den Fördermöglichkeiten sind an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu richten.