Förderrichtlinie des MLU veröffentlicht im MBl. LSA Nr. 12/2012 vom 30. 3. 2012
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Unternehmen zur Förderung von Maßnahmen des Klimaschutzes und der erneuerbaren Energien RdErl. des MLU vom 24. 1. 2012 – 38-44800
(Für alle der genannten Fördertatbestände sind auch Kommunen antragsberechtigt)
Gefördert werden können
Fragen zu den Fördermöglichkeiten sind an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu richten.