Erdwärmesonden können sich bei zu geringen Abständen gegenseitig beeinträchtigen.
Lt. VDI 4640 soll zur Vermeidung negativer Einflüsse zu benachbarten Sonden ab einer Bohrtiefe von 50 m ein Mindestabstand von 6 m eingehalten werden. Aufgrund von unvermeidbaren, mit der Tiefe zunehmenden Bohrlochrichtungs-abweichungen sollten die Abstände nach Möglichkeit vergrößert werden. Zur Grundstücksgrenze wird ein Abstand von 5 m empfohlen.
Abb.: Empfohlene Mindestabstände zwischen Erdwärmesonden nach VDI 4640
Darüber hinaus ist bei Erdwärmesonden sowie bei den horizontal verlegten Vor- und Rücklaufleitungen gemäß VDI 4640 ein Mindestabstand von 0,7 m zu Ver- und Entsorgungsleitungen einzuhalten, um Beschädigungen im Rahmen der Bohrarbeiten sowie durch ggf. auftretende Hebungen bzw. Senkungen als Folge betriebsbedingter Frost-Tau-Wechsel zu vermeiden.