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Leitlinien Qualitätssicherung Bohrungen/Erdwärmesonden

Die Leitlinien, welche seit dem 19.12.16 veröffentlicht sind, werden allen Baubeteiligten zur Einhaltung empfohlen. Sie bilden die Grundlage für die wasserrechtliche Entscheidung der unteren Wasserbehörden (UWB) und der bergrechtlichen Entscheidungen des LAGB. Eine verbindliche Umsetzung ist in naher Zukunft vorgesehen.

Die Leitlinien wurden für Erdwärmebohrungen entwickelt. Wenn nicht besonders hervorgehoben, gelten sie auch für alle anderen Erdaufschlüsse ab 10 m Tiefe, darunter fallen u.a. Brunnenbohrungen, Erkundungsbohrungen für die Lagerstättengeologie, Baugrundbohrungen.

Von besonderer Bedeutung ist die Anlage 2, da hier die konkrete Anknüpfung an die Standortabfrage des Geothermieportals erfolgt.

 

Die Leitlinien, welche speziell an die geologischen Verhältnisse in Sachsen-Anhalt angepasst sind, wurden durch eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern verschiedener Behörden des Landes Sachsen Anhalt (Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft (MW), Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (MLU), Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB), Landesamt für Umweltschutz (LAU) sowie untere Wasserbehörden der Landkreise Leitlinien entwickelt. Grundlage für diese Leitlinien bilden das im Juli 2013 herausgegebene DVGW–Arbeitsblatt W 120-2(A) „Qualifikationsanforderungen für die Bereiche Bohrtechnik und oberflächennahe Geothermie (Erdwärmesonden)“  sowie in Baden-Württemberg entwickelte Leitlinien, welche dort bereits seit mehreren Jahren erfolgreich in der Praxis angewendet werden.

Irritationen über die Sicherheit der oberflächennahen Geothermie sind durch bundesweit  be­kannte und aktuelle Schadensfälle eingetreten. Die Leitlinien wurden entwickelt, um ähnliche Vorkommnisse in der Zukunft möglichst zu vermeiden und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Nutzung der Geothermie in weitem Rahmen möglich bleibt,

Unter Downloads stehen die Leitlinien zur Verfügung.