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Hinweise zur Standortabfrage

Mit der Standortabfrage erhalten Sie über das Internet eine unverbindliche Auskunft zur prinzipiellen Eignung eines in Sachsen-Anhalt gelegenen Grundstückes für eine Erdwärmesondenanlage bis 150 m Tiefe aus wasserrechtlicher, geologischer und bergbaulicher Sicht.

 

Wie wird das Auskunftssystem benutzt?

Das Auskunftssystem ist einfach zu bedienen. Für Auskunftssuchende stehen für die Suche Adressfelder zur Verfügung, in denen die Adressangaben zur Gemeinde, Straße und Hausnummer eingetragen werden können. Die jeweils gefundenen Grundstücke werden in einer Karte markiert und hinsichtlich der Eignung die entsprechende Auskunft ausgewiesen.

Sofern die genaue Adresse nicht bekannt ist, gestattet das Auskunftssystem alternativ die Suche durch graphisches Navigieren in hinterlegten Karten. Durch einfaches Klicken in eine Übersichtskarte kann das gesuchte Grundstück eingegrenzt werden.

Nach Eingabe der erforderlichen Standortdaten in die Abfragematrix ergeben sich alternativ folgende Auskunftsmöglichkeiten:

  1. Es sind keine Einschränkungen bekannt.
  2. Das Errichten von Geothermiesonden ist nicht erlaubt.
  3. Einschränkungen sind bekannt, seitens der Genehmigungsbehörden können Auflagen erteilt werden.
  4. Evt. vorhandener Altbergbau - vor Beantragung sollte Rückfrage beim Landesamt für Geologie und Bergwesen erfolgen.
  5. Die hydrogeologischen Bedingungen sind hinsichtlich geothermischer Parameter ungünstig. Für eine sachgerechte Dimensionierung sollte ein geologisches Gutachten eingeholt werden.
  6. Die geotechnischen Bedingungen sind ungünstig. Es sollte ein geologisches Gutachten eingeholt werden.
     

Grundlage der Auskunft ist eine Vielzahl von Daten- und Kartenmaterial, welches durch Sachsen-Anhaltinische Landeseinrichtungen (LAGB, LHW, LAU, LVwA) zur Verfügung gestellt und in die Standortabfrage eingepflegt wurde.

Das Daten- und Kartenmaterial basiert auf dem jeweils aktuellen Bearbeitungs- und Kenntnisstand der Landeseinrichtungen für das Gebiet von Sachsen-Anhalt und wird fortlaufend ergänzt und aktualisiert. Das Daten- und Kartenmaterial ist jedoch bedingt durch nur netzartig mögliche geologische, bergbauliche, schutzgebietsbezogene u.ä. Erkundungen nicht flächendeckend, vollständig und abschließend.

Eine Auswahl des Kartenmaterials können Sie als Nutzer über den Link „Themen“ einsehen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht alle Informationen veröffentlicht werden können.

Für detaillierte, belastbare und verbindliche Auskünfte ist in jedem Fall eine Rückfrage bzw. Beauftragung qualifizierter Fachleute erforderlich. Diese finden Sie bei Ingenieurbüros und in einigen Fällen bei den Planungsfirmen selbst. Selbstverständlich stehen Ihnen für Rückfragen auch die Fachbereiche bei den Unteren Wasserbehörden sowie beim Landesamt für Geologie und Bergwesen zur Verfügung.

 

ACHTUNG!

Der Bauherr ist für negative Auswirkungen und Schadensfälle durch die Errichtung von Geothermiesonden verantwortlich. Daher wird im Informationsbereich des Internetportals auf bohrtechnische und geotechnische Risiken hingewiesen, die mit dem Abteufen von Bohrungen für Erdwärmesonden verbunden sind und die im ungünstigsten Fall zu erheblichen Folgekosten führen können. In kritischen Fällen wird daher eine standortbezogene Beurteilung des Baugrundes durch ein hierfür qualifiziertes Fachbüro empfohlen. Die Risiken lassen sich in vielen Fällen durch eine sorgfältige Planung und Vorsorge minimieren bzw. vermeiden.

 

Rechtliche Hinweise

1) Die Inhalte der jeweiligen Auskünfte wurden unter Zugrundlegung des Daten-  und Kartenmaterials mit größter Sorgfalt generiert. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie des zugrunde liegenden Daten- und Kartenmaterials können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Die Daten und Karten sind Informationsmaterial für die Öffentlichkeit; sie beinhalten keine rechtsverbindliche Aussagen und damit auch keinen behördlichen Willen zur Selbstbindung.
Werden rechtsverbindliche Erklärungen benötigt, erteilt diese auf Anfrage die jeweils zuständige kommunale Behörde oder Landeseinrichtung.

2) Für die Nutzung personenbezogener Daten gelten die Bestimmungen der Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Sachsen-Anhalt.